Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten meiner Rechtsanwaltskanzlei gehören neben dem umfassenden Rechtsgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts auch das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Erbrecht.
Aus Problemen Lösungen, Perspektiven und Möglichkeiten zu erschaffen, erfüllt mich immer wieder mit Freude. Aus diesen Gründen lege ich sehr großen Wert darauf Zeit für meine Mandanten zu haben und durch die Qualität meiner Arbeit zu überzeugen.
In Rahmen eines ersten Informationsgespräches kläre ich mit Ihnen zunächst einmal, ob ich die passende Kanzlei für Ihr Anliegen bin. Anschließend stimmen wir ab, zu welchen Konditionen ich Ihnen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht helfen kann. Ein Mandatsverhältnis wird erst dann begründet, sobald Sie eine auf mich lautende Vollmacht und eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet haben. Überwiegend betreue ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter und Geschäftsführer im Allgäu (Kaufbeuren, Kempten, Memmingen) und im Umkreis von München.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft werden viele Fragen aufgeworfen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich. In der gesellschaftsrechtlichen Praxis sind folgende Gesellschaftsformen häufig anzutreffen: GmbH, GmbH & Co. KG, UG - Unternehmergesellschaft, UG & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), AG – Aktiengesellschaft, typisch und atypisch stille Gesellschaft oder Unterbeteiligung (als Finanzierungsmodell).
Die Ausarbeitung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zählt zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Streichert. Der Jurist nimmt sich bei der Bearbeitung Ihres Mandates die nötige Zeit, um Ihre Ziele zu verstehen und die Lösungen zu erarbeiten. Zu seinen Beratungsfeldern gehören daher
Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verständlich, wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können. Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein.
Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
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