Aus gegebenem Anlass möchte das Städtische Wasserwerk Kaufbeuren über die „Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen“ informieren:
Die Trinkwasserleitungen und -armaturen in einem Gebäude werden durch die normale Nutzung ständig mit Wasser durchströmt. Wird eine Wohnung, Geschäft bzw. Gebäude, z.B. während der Corona-Pandemie, nicht mehr genutzt, stagniert das Wasser in den Armaturen und Leitungen. Es besteht die Gefahr von Verkeimungen. Sollte abzusehen sein, dass Sie die Anlage bis auf weiteres nicht benutzen, empfehlen wir Ihnen
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren, sofern keine weiteren Nutzungen im Gebäude sind (z. B. Wohnungen) ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können. Zur Wieder-Inbetriebnahme genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen.
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Homepage des Städtischen Wasserwerks Kaufbeuren www.wasserwerk-kaufbeuren.de oder Sie setzen sich mit Ihrem Installationsunternehmen in Verbindung.
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