Organisiert hatte diesen Vortrag das Beratungsnetz Pflege, ein Zusammenschluss mehrerer Beratungsstellen in Kaufbeuren. Der Umzug in ein Alten- und Pflegeheim stellt Angehörige und Betroffene oft nicht nur vor emotionale Herausforderungen, sondern auch vor vielen finanziellen und rechtlichen Fragen. Die Bezirke sind grundsätzlich für alle Hilfen in Alten- und Pflegeheimen zuständig, also für Leistungen, wenn das Geld der Betroffenen nicht reicht.
Anke Birke ging in ihrem Vortrag auf verschiedene Berechnungsbeispiele ein. Tritt in der Familie der Fall ein, dass ein Angehöriger in ein Pflegeheim zieht und das Geld aus eigenen Mitteln nicht reicht, sollte schnellstmöglich ein Antrag beim Bezirk gestellt werden. Behalten werden dürfen 5.000 Euro pro Person und auch für die Bestattung darf bereits zu Lebzeiten vorgesorgt werden. „Das Geld noch schnell zu verschenken, bringt aber nichts, für Schenkungen besteht ein Rückforderungsanspruch von zehn Jahren nach der Schenkung.“ so Birke weiter. Dann werden zunächst sogenannte „Unterhaltspflichtige“ herangezogen, zum Beispiel der Ehegatte oder die eigenen Kinder. Beim Einkommen dieser gibt es den angemessenen Selbstbehalt von derzeit 1800 Euro. Beim Vermögen der Unterhaltspflichtigen sind keine pauschalen Vermögensfreigrenzen genannt. Die selbstgenutzte, den jeweiligen Verhältnissen angemessene Wohnimmobilie der Kinder ist aber grundsätzlich geschützt.“ erläuterte Birke in ihrem Vortrag.
Zusammengefasst sind diese Informationen auch in einem Ratgeber, den der Bezirk jedes Jahr neu auflegt. Zusätzlich bietet der Bezirk Schwaben auch unter dem Jahr Sprechtage für interessierte Bürger an. In Kaufbeuren finden diese einmal im Monat im Rathaus statt. Weitere Informationen, den Ratgeber und die Termine der Sprechtage des Bezirks finden Sie auf hier.
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