Quelle: Stadt Kaufbeuren / Melissa Hellebrandt

Überschreitung des Inzidenzwertes von 200

Die Stadt Kaufbeuren gibt öffentlich bekannt

Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritt die kreisfreie Stadt Kaufbeuren am 14.01.2021 den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Demnach gilt für die Stadt Kaufbeuren ab 15.01.2021 folgende zusätzliche Einschränkung gemäß § 25 Abs. 1 der 11. BayIfSMV:

  • Touristische Tagesausflüge sind für Personen, die in der Stadt Kaufbeuren wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
  • Die Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, d. h. in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (z. B. Wandern, Spazieren gehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen. Hierzu wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 km um den Wohnort herum begrenzt; maßgeblich dafür ist die Gemeindegrenze der Wohnortgemeinde. Es ist in diesem Zusammenhang auf den tatsächlichen Wohnort abzustellen, der melderechtliche Begriff des Wohnorts ist nicht maßgeblich.
  • Die Marke von 200 muss mindestens sieben Tage in Folge unterschritten werden, damit das Außerkrafttreten dieser Regelung angeordnet werden kann.

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