Die Mehrwertsteuer-Senkung ist beschlossen. Auch der Kaufbeurer Einzelhandel bereitet sich auf die Umstellung von Kassen und Buchhaltung vor. Ob und wie die Steuersenkung an die Verbraucher weitergegeben wird, liegt im Ermessen der Unternehmen. Hierbei wird es sehr viele unterschiedliche Konzepte geben.
Manche Geschäfte betrachten die Steuersenkung als Ausgleich für Corona-Verluste. Bei preisgebundenen Waren bleiben die Verkaufspreise gleich. Viele Einzelhändler werden aber den Vorteil an die Kunden weitergeben. Eine Neu-Auszeichnung der Ware ist nicht nötig. Es kann – abweichend von der Preisangabenverordnung – der Nachlass als Rabatt auf die alten Verkaufspreise abgezogen werden. Da die Mehrwertsteuer als Aufschlag auf den Nettopreis berechnet wird, beträgt der korrekte Nachlass bei 16% statt 19% MwSt. genau 2,52% Rabatt auf den alten Preis. Teilweise planen Firmen, die MwSt.-Senkung mit zusätzlichen Rabatt-Aktionen zu kombinieren.
In jedem Fall gilt: die Berechnung des Steuersatzes erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Rechnungen für Leistungen vor dem 1.7.2020 müssen noch mit 19% berechnet werden, auch wenn sie später gestellt oder bezahlt werden. Bei Anzahlungen, Retouren und Gutscheinen muss die MwSt. korrigiert werden.
Die Aktionsgemeinschaft Kaufbeuren unterstützt ihre Mitglieder bei der Mehrwertsteuer-Umstellung. Die Experten des Einzelhandelsverbandes beantworten alle Fragen rund um das Thema. Für Kunden stehen die Verbraucherberatungen zur Verfügung. Auf einem gemeinsamen Plakat für Schaufenster und Ladentür signalisieren die Kaufbeurer Geschäfte:
„wir geben die Mehrwertsteuer-Senkung an unsere Kunden weiter“.
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