Quelle: Stadt Kaufbeuren / Peter Igel

Öffentl. Bekanntmachung Stadt Kaufbeuren

Inzidenzwert von 150 unterschritten - Hinweise für Handels- und Dienstleistungsbetriebe - Regelungen ab 04.05.2021

In der Stadt Kaufbeuren hat die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. 

Damit gelten in der Stadt Kaufbeuren ab dem 04.05.2021 diejenigen Regelungen der 12. BayIfSMV, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 150 geknüpft sind, solange bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Kaufbeuren gemäß § 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV erfolgt. 

Insbesondere weisen wir auf folgende Regelung hin: 

Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte, § 12 der 12. BayIfSMV:

Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden ist nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum neben den Bestimmungen des § 12 Satz 4 Nrn. 1, 3 und 4 der 12. BayIfSMV unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Die Kunden weisen ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach oder
  2. Die Kunden weisen eine seit 15 Tagen vollständige Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nach.

 Hinweise: 

  • Sinkt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, wird dies von der Stadt Kaufbeuren bekannt gemacht. Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten dann ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag. Der erste Geltungstag ist in der amtlichen Bekanntmachung angegeben.
  • Die übrigen Regelungen der 12. BayIfSMV, welche mit Bekanntmachung der Stadt Kaufbeuren vom 23.04.2021 veröffentlicht wurden, gelten weiterhin.

Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand 27.04.2021) unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12 

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (Stand 29.04.2021) unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/2021_04_30_positivliste.pdf bzw. https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

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