Quelle: Stadt Kaufbeuren / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Neue Zugangsregeln für Rathaus und Gebäude der Verwaltung

Corona-Schutzmaßnahmen ab kommender Woche

Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Omikron-Variante stark ausbreiten wird. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, Amtsgeschäfte vollumfänglich ausüben zu können.

Ein persönliches Zusammentreffen von Bürgern und Mitarbeitenden der Verwaltung soll dabei zum gegenseitigen Gesundheitsschutz und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung nach Möglichkeit vermieden werden.

3G-Regel für Gebäude der Stadtverwaltung

Ab Montag, 10. Januar 2022 herrscht in allen Gebäuden der Stadtverwaltung Kaufbeuren für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das bedeutet, dass ein Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich ist. Der Test kann ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) sein. Getesteten Personen stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder gleich. Es besteht zudem die Pflicht in den Gebäuden eine FFP2-Maske zu tragen.

Zugang Rathaus mit Terminvereinbarung

Ab 10. Januar 2022 ist der Zugang zu Bürgerbüro und Zulassungsstelle sowie der allgemeinen Verwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Kaufbeuren stehen auch digital auf der Homepage der Stadt Kaufbeuren zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie für Bürgerbüro und Zulassungsstelle bevorzugt die Online-Terminbuchung.
Eine Terminvereinbarung ist daneben auch unter Rufnummer 08341/437-0 möglich.

Der Parteiverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten.

Um einen kontrollierten Zugang zum Rathaus sicher zu stellen, steht nur der Eingang am Rathaus-Neubau „Am Graben“ zur Verfügung. An dieser Stelle erfolgt auch die Kontrolle der 3G-Regelung und Maskenpflicht.

Weitergehende Regelungen der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben hiervon unberührt. Für Bereiche in denen beispielsweise 2G- oder 2G-plus Regelungen bereits gelten, bleiben diese in Kraft.

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