Ab sofort gilt auf den Wertstoffhöfen der Stadt Kaufbeuren eine Maskenpflicht. Die Stadt Kaufbeuren kommt damit der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nach.
Die Pflicht zum Tragen einer Behelfsmaske gilt für die Besucher als auch für das Personal der Wertstoffhöfe. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist notwendig, da die Mindestabstände auf den Wertstoffhöfen nicht immer gewährleistet sind. Trotz Maske sollte - wo immer möglich - der Abstand zu anderen Wertstoffhofbesuchern und zum Personal mindestens 1,5 Meter betragen. Vergleichbare Regelungen gelten bereits für die Wochenmärkte. Die Stadt Kaufbeuren appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, den Aufenthalt auf den Sammelstellen weiterhin kurz zu halten.
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Die Pflicht zum Tragen einer Behelfsmaske gilt für die Besucher als auch für das Personal der Wertstoffhöfe. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist notwendig, da die Mindestabstände auf den Wertstoffhöfen nicht immer gewährleistet sind. Trotz Maske sollte - wo immer möglich - der Abstand zu anderen Wertstoffhofbesuchern und zum Personal mindestens 1,5 Meter betragen. Vergleichbare Regelungen gelten bereits für die Wochenmärkte. Die Stadt Kaufbeuren appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, den Aufenthalt auf den Sammelstellen weiterhin kurz zu halten.
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