Quelle: Stadt Kaufbeuren /

Presse

Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen

Allgemeinverfügung der Stadt Kaufbeuren

Foto: Marketingagentur Tenambergen
Foto: Marketingagentur Tenambergen

Die Stadt Kaufbeuren hat am 20. Oktober eine Allgemeinverfügung im Zuge des Infektionsschutzgesetzes und der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen. Dabei wurden stark frequentierte öffentliche Plätze der Stadt Kaufbeuren festgelegt, auf denen nun eine Maskenpflicht besteht.

Die Stadt Kaufbeuren hat als stark frequentierte Plätze die beiden Wochenmärkte zu deren Öffnungszeiten erklärt. Dies bedeutet, dass in der Kaiser-Max-Straße während des Wochenmarktes an den Donnerstagen von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr Maskenpflicht besteht. Das gilt ebenso auf dem Bürgerplatz in Kaufbeuren-Neugablonz an den Samstagen von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Allgemeinverfügung tritt am 22. Oktober in Kraft.

Die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten ist nicht neu, wurde jedoch ausgedehnt: Bisher war die Maske lediglich beim direkten Einkaufen und Warten verpflichtend. Nun muss die Maske beim Betreten der zwei genannten Plätze während der Marktzeit getragen werden – unabhängig vom Einkauf. Die Maske muss auch beim Passieren der Plätze getragen werden.

Zurück

Wir sind Kaufbeuren

Neugablonzer Str. 5
87600 Kaufbeuren

08341-874632
08341-9660435

mehr wissen. mehr erreichen.

Das Stadtportal mit dem Mehr an Infos.

Erleben Sie Kaufbeuren in seiner faszinierenden Art und genießen Sie die bekannte und traditionsreiche Stadt an der Wertach. "Wir sind Kaufbeuren" möchte Ihnen Kaufbeuren präsentieren, so wie es ist:
Tradition bewahrend - Zukunft gestaltend.

Copyright © 2023 - Wir sind Kaufbeuren - Das Kaufbeurer Stadtportal