Die Staatsregierung hat einen Beitragsersatz in Kitas für die Monate April und Mai 2021 beschlossen. Davon werden 70 % vom Staat und 30 % von der Kommune übernommen. Vorerst sind in den städtischen Kitas die Beiträge für beide Monate von den Eltern zu entrichten.
Es werden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen im jeweiligen Monat besucht haben, die Gebühren sowie die Verpflegungskosten (Elternbeiträge) in voller Höhe rückwirkend erstattet.
Die Elternbeiträge werden für den Monat April 2021 im Juni 2021 erstattet und die Elternbeiträge für Mai 2021 werden im Juli 2021 zurückgezahlt.
Das Verpflegungsgeld wird für Kindern in sogenannter Notbetreuung anteilig zu den vereinbarten Betreuungsverträgen berechnet. Die Rückerstattung der zu viel bezahlten Verpflegungskosten erfolgt ebenfalls in den vorgenannten Monaten.
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