Die Stadt Kaufbeuren gibt amtlich bekannt, dass die nach § 28 a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) am Freitag, den 09.04.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 209,5 liegt.
In der Stadt Kaufbeuren überschreitet somit die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100.
Für den Schulbetrieb gelten damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelungen:
Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gilt damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelung:
Diese Regelungen gelten für die Stadt Kaufbeuren für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
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