Quelle: Stadt Kaufbeuren / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

In Bayern anhaltend hoch

Die Stadt Kaufbeuren warnt, dass das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in Nutzgeflügel-Bestände nach wie vor hoch ist

Foto: Marketingagentur Tenambergen
Foto: Marketingagentur Tenambergen

Zu diesem Schluss ist das in Deutschland für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikobewertung gekommen.

Aufgrund seiner Gewässern hat die Stadt Kaufbeuren eine wichtige Bedeutung für Zug- und Wasservögel. Durch diese kann das Virus der Geflügelpest über weite Strecken hinweg transportiert werden. Ausgehend von wildlebenden Vögeln ist eine Weiterverbreitung des Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände möglich. Deshalb sollten alle Geflügelhalter vermehrte Vorsicht walten lassen und erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der gehaltenen Vögel einhalten. Entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest wurden von der Stadt Kaufbeuren bereits im November 2022 mit einer Allgemeinverfügung angeordnet. Die Allgemeinverfügung enthält auch ein Verbot von Geflügelmärkten, Schauen und ähnlichen Veranstaltungen sowie ein Verbot der Fütterung von Wildvögeln. Diese Allgemeinverfügung gilt unverändert fort.

Zusätzlich stehen alle Geflügelhalter im Stadtgebiet in der Pflicht, dem Veterinäramt am Landratsamt Ostallgäu (Tel.: 08342 911-214 oder E-Mail an veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Das gilt auch für Hobbyhaltungen mit geringer Tierzahl. Halter, die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten, Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Außerdem sind auch vermehrte Verendensfälle gehaltenen Geflügels dem Veterinäramt mitzuteilen. Dies kann ein Hinweis auf ein Geflügelpestgeschehen sein.

Bayernweit mehrere Fälle in dieser Saison

Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt zehn Fälle in Geflügelhaltungen, sowie eine Vielzahl an positiven Befunden bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondere Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten, Gänse und Möwen, erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Wildvögel nicht selbstständig einsammeln, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Tiere sicher geborgen und untersucht werden können. Besonders wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

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