Grundsätzlich ist in besonderen wirtschaftlichen Situationen und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine Stundung von Gewerbesteuerbeiträgen möglich. Gewerbetreibende in der Stadt Kaufbeuren, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort in einem vereinfachten Verfahren die Stundung von Gewerbesteuerbeträgen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten beantragen. Das Antragsformular ist unter www.kaufbeuren.de unter dem Suchwort „Stundung“ zu finden. Mit diesem Antrag kann zudem die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen erbittet werden.
Für weitere wirtschaftliche Erleichterung sorgt die teilweise Rückerstattung der Sondernutzungsgebühren gemäß Sondernutzungssatzung der Stadt Kaufbeuren. Das betrifft die Nutzung des öffentlichen Raumes, etwa für Außenbestuhlung, Sonnenschirme, Warenständer oder Aufsteller der Gastronomie und des Handels.
Auf Antrag können die bereits festgesetzten Gebühren für den Zeitraum der Schließung der Geschäfte und Ladenlokale erlassen werden. Aufgrund der Einschränkungen des Geschäftsbetriebs bedingt durch die Corona-Situation, haben die Sondernutzungsinhaber die Möglichkeit einen Erlassantrag zu stellen. Im Antrag ist die Dauer der Nutzungseinschränkung anzugeben. Der Antrag ist ebenfalls unter www.kaufbeuren.de unter dem Suchwort „Sondernutzungsgebühr“ zu finden.
Darüber hinaus haben Grundstückseigentümer weiterhin die Möglichkeit bei vorübergehenden Betriebsschließungen die monatlichen Vorauszahlungsbeträge für die Wasser- und Schmutzwassergebühren entsprechend anpassen zu lassen. Das Wasserwerk bittet bei Bedarf um Mitteilung per E-Mail an wasserwerk@kaufbeuren.de.
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