Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Freigabe der Überbrückungshilfe II durch die EU-Kommission begrüßt. Brüssel hatte am Freitag die sogenannte „Bundesregelung Fixkosten“ gebilligt. Sie ist die Grundlage für Genehmigung und Auszahlung des Bundesprogramms Überbrückungshilfe II.
Aiwanger: "Jetzt kann das Geld für bayerische Unternehmen endlich fließen. Viele Firmen sind von der Coronakrise durch Umsatzausfälle schwer getroffen worden. Sie warten auf die versprochene Unterstützung. Insgesamt haben etwa 3600 bayerische Betriebe schon 100 Millionen Euro bei der im Freistaat für die Genehmigung zuständigen IHK für München und Oberbayern beantragt."
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Überbrückungshilfe II können online bis zum 31. Dezember von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt für das betroffene Unternehmen gestellt werden.
Staatsminister Aiwanger hatte sich in Berlin erfolgreich für Verbesserungen und einen erleichterten Zugang zu diesem Hilfsprogramm des Bundes eingesetzt. Die Überbrückungshilfe II ersetzt für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bis zu 90% ihrer Fixkosten im Förderzeitraum. Aiwanger: "Bayern konnte sich bei dem Programm mit einigen wichtigen Forderungen durchsetzen, sodass Unternehmen nun deutlich mehr Geld erhalten. Ich fordere deshalb alle betroffenen Betriebe aus Bayern auf, die Chance zu nutzen und die finanziellen Hilfen zu beantragen."
Folgende Verbesserungen gehen auf Anregungen Bayerns zurück:
Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona.
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