Aufgrund der neuen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaß-nahmenverordnung können nun auch die Regelungen zu Bestattungen auf den Friedhöfen an die neue Rechtslage angepasst werden. Für die Durchführung von Bestattungen gelten ab Donnerstag, 9.09.2021 folgende Maßgaben:
Beim Zutritt zu Gebäuden, wie der Aussegnungshalle, gilt der 3G-Grundsatz. Das heißt Gebäude dürfen nur von Personen betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Durch die Anwendung des 3G-Grundsatzes besteht keine Beschränkung der Personenzahl mehr. In Gebäuden gilt zudem die Maskenpflicht. Es ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Umsetzung dieser Regelungen bietet die Möglichkeit, gerade im sehr sensiblen Bereich von Bestattungen weitere Schritte dahingehend zu unternehmen, die sehr berechtigten Interessen der Angehörigen an einer angemessenen und würdigen Beerdigung zu wahren.
„Der würdevolle Abschied von einem lieben Menschen ist ein wichtiger Schritt zur Trauerbewältigung. Diese Momente sind unwiederbringlich. Ich bin sehr froh, dass es nun diese Erleichterungen gibt,“ so Oberbürgermeister Stefan Bosse.
Neugablonzer Str. 5
87600 Kaufbeuren
Das Stadtportal mit dem Mehr an Infos.
Erleben Sie Kaufbeuren in seiner faszinierenden Art und genießen Sie die bekannte und traditionsreiche Stadt an der Wertach. "Wir sind Kaufbeuren" möchte Ihnen Kaufbeuren präsentieren, so wie es ist:
Tradition bewahrend - Zukunft gestaltend.