Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen und Beschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sind bis 3. Mai 2020 befristet.
Der Ministerrat hat den Plänen des Gesundheitsministeriums, dass die Maßnahmen zunächst um eine Woche bis 10. Mai 2020 verlängert werden, zugestimmt. Die kurze Verlängerung soll etwaige Anpassungen nach den Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zum 11. Mai ermöglichen.
Zusätzlich zur grundsätzlichen Verlängerung der Maßnahmen werden insbesondere folgende Punkte neu geregelt bzw. geändert:
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