Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV); Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Kaufbeuren vom 22.05.2021.
Ergänzend zu den Bestimmungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05.03.2021, welche zuletzt durch die Verordnung vom 19.05.2021 geändert worden ist, erlässt die Stadt Kaufbeuren gemäß §§ 28 Abs. 1, 28a des Gesetztes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) i. V. m. § 27 Abs. 1 der 12. BayIfSMV i. V. m. § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende Allgemeinverfügung:
Neugablonzer Str. 5
87600 Kaufbeuren
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