Quelle: Stadt Kaufbeuren / Peter Igel

Aufhebung Testpflicht für Beschäftigte bestimmter Einrichtungen ab 01.06.2021

Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Kaufbeuren vom 22.05.2021

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV); Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Kaufbeuren vom 22.05.2021.

Ergänzend zu den Bestimmungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05.03.2021, welche zuletzt durch die Verordnung vom 19.05.2021 geändert worden ist, erlässt die Stadt Kaufbeuren gemäß §§ 28 Abs. 1, 28a des Gesetztes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) i. V. m. § 27 Abs. 1 der 12. BayIfSMV i. V. m. § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung zur Testpflicht der Beschäftigten folgender Einrichtungen der Stadt Kaufbeuren vom 22.05.2021 wird aufgehoben:
    1. vollstationäre Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 SGB IX
    2. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden
    3. Altenheime und Seniorenresidenzen.
  2. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar und tritt am 01.06.2021 in Kraft.

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