Die Allgemeinverfügung vom 08.03.2021 der Stadt Kaufbeuren, mit der alle Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) verpflichtet wurden, ab sofort das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung aufzustallen,
und alle Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel im Stadtgebiet Kaufbeuren verpflichtet wurden im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen und alle Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren im Stadtgebiet Kaufbeuren verpflichtet wurden nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen wurde aufgehoben.
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