In Kaufbeuren dürfen bestimmte Holzöfen wieder in Betrieb genommen werden. Um die aktuelle Energiekrise abzufedern, hat die Bundesregierung Möglichkeiten eröffnet, Erdgasheizungen ganz oder teilweise durch nicht mehr benutzte Holzöfen zu ersetzen.
Dies betrifft Anlagen, die noch nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat. Diese Öfen dürfen laut erlassener Allgemeinverfügung vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden. Die Regelung gilt aktuell zeitlich befristet bis zum 31. August 2023.
Wer seinen Holzofen wieder nutzen möchte, muss dies bei der Abteilung Umwelt der Stadt Kaufbeuren umweltamt@kaufbeuren.de melden und hierzu die Stilllegungserklärung der alten Holzfeuerung vorlegen. Ebenso muss der Betreiber des Ofens den Bezirksschornsteinfeger informieren.
Ein Merkblatt, das gleichzeitig als Erklärung dient, finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.kaufbeuren.de/nav/buergerservice/wo-erledige-ich-was/sicherheit-ordnung/feuerungsanlagen.aspx
Fragen hierzu beantwortet die Umweltabteilung unter den Telefonnummern 08341/437-328 bzw. 08341/437-330.
Über die Homepage der Schornsteinfeger Innung können ebenfalls Informationen eingeholt werden https://schornsteinfeger-innungschwaben.de/, Telefon 0821/537984494.
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