Quelle: Stadt Kaufbeuren /

Presse

Alkoholkonsumverbot auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Kaufbeuren

Allgemeinverfügung tritt ab dem 22. Januar 2021 in Kraft

Nachdem das landesweite Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum seine Rechtsgültigkeit verloren hat, hat die Stadt Kaufbeuren eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Alkoholkonsumverbots auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 22. Januar 2021 in Kraft.

Wie bereits im Jahr 2020 untersagt die Stadt Kaufbeuren auf den nachfolgend aufgeführten öffentlichen Verkehrsflächen ganztägig den Alkoholkonsum:

In der Altstadt:

Afraberg, Alleeweg, An der Stadtmauer, Am Breiten Bach, Am Graben, Baumgarten, Blasiusberg, Branntweinergässchen, Crescentiaplatz, Colleggässchen, Hafenmarkt, Kaisergässchen, Kaiser-Max-Straße, Kappeneck, Kemptener Tor, Kirchengässchen, Kirchplatz, Klostergässchen, Ledergasse, Ludwigstraße, Löwengässle, Müllergässchen, Münzhalde,
Neue Gasse, Obstmarkt, Pfarrgasse, Pulverturmgässle, Ringweg, Rosental, Salzmarkt, Schlosserhalde, Schmiedgasse, Schraderstraße, Sedanstraße, Spielbergerhof, Spitaltor, Unter dem Berg

In Neugablonz:

Neuer Markt, Bürgerplatz

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