Der Bayerische Ministerrat hat bei der Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bis 12. Januar 2022 einige Anpassungen vorgenommen, die Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt: „Wir konnten eine Reihe von Regelungen praxistauglicher machen und damit auch die Akzeptanz von Maßnahmen verbessern, ohne den Infektionsschutz zu gefährden. Die Bürger haben sich in den letzten Wochen sehr verantwortungsvoll verhalten, was man an den aktuell sinkenden Infektionszahlen sieht. Ich hoffe, dass dieser Trend anhält, damit sich Wirtschaft und Gesellschaft weiter normalisieren können. Bei vielen Menschen liegen mittlerweile die Nerven blank, die Wirtschaft zehrt an der Substanz. Mit Sorge erfüllt uns derzeit die Entwicklung der Omikron-Variante, bei der uns die Virologen eine Verdoppelung der Infektionen alle 3-5 Tage und eine schwierige Lage Mitte Januar voraussagen. Ich bitte daher um verantwortungsvolles Verhalten jedes Einzelnen und Reduzierung der persönlichen Kontakte auf das Nötige, damit wir nicht erneute Rückschläge bekommen und zu Verschärfungen der Maßnahmen gezwungen werden.“
Die am Dienstag beschlossenen Maßnahmen sind unter anderem:
Wirtschaftsminister Aiwanger stellte außerdem das Bayerische Hilfsprogramm für Marktkaufleute und Schausteller vor, bei dem ein Unternehmerlohn von monatlich bis zu 1500 Euro für die Monate November bis März 2022, in Summe bis 7500 Euro, zusätzlich zur Überbrückungshilfe bezahlt wird.
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